Es gibt einige administratorische Dinge, die Sie bei einem Umzug beachten müssen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:
Das Allerwichtigste ist die Meldung bei der Meldebehörde bzw. dem Meldeamt.
Zuständige Stelle
- Die Meldebehörde
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: das Magistratische Bezirksamt
Bei Beziehung eines neuen Hauptwohnsitzes, ist eine Anmeldung des neuen und Abmeldung des alten Hauptwohnsitzes notwendig. Sie können den alten Hauptwohnsitz auch in einen Nebenwohnsitz ummelden.
- Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
- Umzug innerhalb Österreich
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes
Anmeldung in folgenden Fällen notwendig
Ummeldung in folgenden Fällen notwendig
- Hauptwohnsitz wird Nebenwohnsitz
- Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz
- Änderung der Staatsbürgerschaft
- Änderung des Namens
- Änderung des Personenstandes
- Änderung des Geschlechts
Ablauf
- Meldezettel – Formular abholen/ausdrucken https://www.oesterreich.gv.at/
- Ausfüllen
- Unterkunftgeber unterschreiben lassen
- Persönlich oder postalisch einreichen (Meldung per Fax oder E-Mail nicht möglich)
- Erhalt des neuen Meldezettels (Ausdruck aus dem ZMR als Bestätigung des Meldevorgangs
Erforderliche Dokumente
- Vollständig ausgefülltes Meldezettel-Formular
- Öffentliche Urkunden (z.B Reisepass, Geburtsurkunde)
- Für Unterkunftnehmer ohne Österreichische Staatsbürgerschaft: Reisepass
Info:
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer postalischen Einreichung der Unterlagen, alle Ihre Originaldokumente oder die notariell bzw. gerichtlich beglaubigten Abschriften davon mit dem ausgefüllten Meldezettel – Formular, mitsenden müssen. Des Weiteren müssen Sie das Risiko des Postweges bedenken, dieses wird nicht von der Behörde getragen.
Das Gleiche ist zu beachten, wenn Sie Die Einreichung einen Boten durchführen lassen
Meldeauskunft/Meldeservice
Wien
Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Wimbergergasse 14-16, 1070 Wien
Tel.: +43 1 4000 76449
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 – 13:00 Uhr, Do: 08:00 – 17:30 Uhr
St.Pölten
Meldeamt
Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2072, -2074 oder -2075
Öffnungszeiten: Mo 07:30 – 16:00 Uhr, Di. 07:30 – 18:00 Uhr, Mi, Do 07:30 – 16:00 Uhr, Fr 07:30 – 13:00 Uhr
Eisenstadt
Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt
Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 705 – 0
Öffnungszeiten: Mo 08:00 – 14:00 Uhr, Fr 08:00 – 13:00 Uhr
Linz
BürgerInnen-Service Neues Rathaus
Hauptstraße 1 – 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Öffnungszeiten: Mo, Do 07:00 – 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Di, Mi 07:00 – 13.30 Uhr, Freitag 07:00 bis 14 Uhr
Graz
Amtshaus, Schmiedgasse 26 (Eingang Portier), Tel. +43 316 872-6690
Andritzer Reichsstraße 38 Tel. +43 316 872-6620
Bahnhofgürtel 85, Tel. +43 316 872-6630
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104 , Tel. +43 316 872-6680
Kärntner Straße 411, Tel. +43 316 872-6650
St.-Peter-Hauptstraße 85, Tel. +43 316 872-6670
Stiftingtalstraße 3, Tel. +43 316 872-6600
Salzburg
Melde-Service im Schloss Mirabell
Bürger-Service, Adresse Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg
Tel.: +43 662 8072-3530
Öffnungszeiten: Mo – Do 07:30-16 Uhr, Fr 07:30 – 13 Uhr
Klagenfurt
Meldeamt
Kumpfgasse 20, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 463 537-4602
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8 – 12 Uhr
Innsbruck
Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 1203
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00-15.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr
Bregenz
Meldeamt und Wahlen
Belrupstraße 1, 6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 410-1250
Öffnungszeiten: Montag – Do 07:30- 17:00 Uhr, Fr 07:30 – 16:30