In einem Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zustand einer Wohnung vor dem Ein- und Auszug dokumentiert. Das Übergabeprotokoll wird zwischen Ihrem Vermieter und Ihnen vereinbart, es können aber auch Dritte zurate gezogen werden (als Zeugen). Ein Wohnungsübergabeprotokoll dient u. a. dem Konsumentenschutz, wenn Sie als Mieter nach Ihrem Auszug die Rückzahlung Ihrer Kaution einfordern. Durch das Protokoll wird klar ersichtlich, welche Mängel schon vor Ihrem Einzug vorhanden waren und welche Schäden von Ihrer Haushaltsversicherung getragen werden. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Übergabeprotokoll ein wertvolles Beweisstück, auf das Sie keinesfalls verzichten sollten! So füllen Sie richtig das Wohnungsübergabeprotokoll aus:
Das gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll:
- Name und Unterschrift aller Anwesenden (Vermieter, Mieter, Zeugen) ausfüllen
- Adresse des Mietobjekts, ggf. Beschreibung der Ausstattung
- Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe
- Bestätigung der Schlüsselrückgabe (Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Waschküche etc.) mit Schlüsselnummer
- Festgestellte Mängel in sämtlichen Räumlichkeiten (inklusive Balkon, Keller, Garten, Speicher, Flur/Diele, Vorzimmer etc.)
- Zählerstände für Gas, Wasser und Strom mitsamt der zugehörigen Gerätenummern
- Wird die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben? Lassen Sie sich geplante Renovierungsarbeiten und Reparaturen von Ihrem Vermieter schriftlich bestätigen
- Haben Sie Ablöse gezahlt, für Möbel, Küche oder den Fußboden? Notieren Sie diese im Wohnungsübergabeprotokoll
Das Übergabeprotokoll ist nach der Besichtigung von allen Anwesenden zu unterschreiben und jedem in mehrfacher Ausführung auszuhändigen.
Welche Mängel sind festzuhalten?
Als Mängel sollten alle Beschädigungen festgehalten werden, die nicht als normale Gebrauchsspuren gelten. Dazu zählen leichte Kratzer im Fußbodenbelag, kleine Bohrlöcher, Abnutzung von Armaturen im Bad (z. B. verkalkter Duschkopf, verfärbte Fugen, Kratzer auf den Fliesen). Schwere Mängel sollten definitiv festgehalten werden: große Schlaglöcher in den Wänden, Brand- oder Weinflecken, sowie jeder Schaden, den der Mieter fahrlässig oder mutwillig verursacht hat.