Stromanbieter wechseln bei Umzug

Wenn Sie umziehen, gibt es leider viel mehr zu erledigen als nur die Umzugskartons zu packen und in der neuen Wohnung auszupacken. Viele Erledigungen müssen Sie vor Rückgabe der alten Wohnung in Ihre Checkliste aufnehmen.

Diese sind unter anderem:

  • Zählerstände ablesen
  • bisherigen Netzbetreiber über Umzug informieren
  • eventuellen zu neuem Stromanbieter wechseln
  • Wohnung in bestmöglichem Zustand retournieren (WICHTIG wegen der Kaution)
  • Adressänderung bekannt geben
  • Ummeldung organisieren
  • Haushaltsversicherung benachrichtigen
  • Eventuell einen Sonderurlaub beim Dienstgeber beantragen

Sollten Sie sich dafür entscheiden zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln, erkundigen Sie sich ob dieser für Ihre Verbraucherverhältnisse optimal ist. Vergleichen Sie auf jeden Fall die Strompreise verschiedener Stromversorger.

Fragen, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie zum neuen Netzbetreiber wechseln:

  • Sind die Tarife günstiger?
  • Sind die Netzgebühren günstiger?
  • Gibt es ein gutes Kundenservice?
  • Fallen zusätzlich irgendwelche Servicezahlungen beim Stromversorger an?
  • Was steht in meinem Stromliefervertrag?
  • Fallen Kosten bei Anbieterwechsel an?
  • Ist im Stromliefervertrag des alten Netzbetreibers eine Kündigungsfrist festgelegt?
  • Was steht im Netznutzungsvertrag?
  • Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Es gibt im Internet viele Seiten, auf denen Sie die Strompreise vergleichen und den für Sie besten Stromanbieter ermitteln können.

Sobald Sie einen neuen Stromlieferanten gefunden haben, werden Sie im Optimalfall gleich online ein Formular über einen neuen Stromliefervertrag ausfüllen können. Sobald Sie einen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich den Netznutzungsvertrag vom vorigen Netzbetreiber übertragen.

Schritt für Schritt zum neuen Strom:

Netzbetreiber kontaktieren

Termin vereinbaren

Tipp: ACHTUNG! Schließen Sie mit dem Netzbetreiber nur einen Netznutzungsvertrag ab. Die Netzbetreiber sind in der Regel auch als Stromlieferanten tätig und bieten daher sowohl einen Netznutzungsvertrag als auch einen Stromliefervertrag an. Es könnte passieren, wenn Sie beim Netzbetreiber auch einen Stromliefervertrag unterschreiben, dass der vorher selbst ausgewählte Stromliefervertrag nichtig ist.

Als letztes lesen Sie den Zählerstand in der neuen Wohnung ab und teilen Sie ihn dem Netzbetreiber mit. Somit besteht nicht die Gefahr, dass Sie den Strom Ihres Vormieters zahlen.